Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der IHK Offenbach am Main
1. Anmeldung und Vertragsschluss
a) Die Anmeldung zu Veranstaltungen der IHK Offenbach am Main soll in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder online über die Webseite http://www.offenbach.ihk.de/ erfolgen.
b) Die Anmeldung muss innerhalb der in der Beschreibung genannten Frist, ansonsten bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
c) Die IHK Offenbach am Main kann Ihre Anmeldung innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens 14 Tage nach Eingang, annehmen. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung, wenn nicht ausdrücklich auf eine solche Bestätigung verzichtet wurde. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang dieser Bestätigung zustande. Wurde auf eine Anmeldebestätigung seitens der IHK Offenbach am Main bei der Beschreibung der Veranstaltung verzichtet, kommt der Vertrag mit der Anmeldung des Teilnehmers zustande, sofern die Veranstaltung noch nicht ausgebucht ist.
d) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, weil die Veranstaltung ausgebucht ist, so teilt die IHK Offenbach am Main dies dem Anmeldenden unverzüglich mit.
e) Die Anmeldung zu Weiterbildungsprüfungen muss zu gegebener Zeit gesondert vorgenommen werden.
2. Besonderheiten beim Vertragsschluss über www.offenbach.ihk.de
a) Die Anmeldung auf www.offenbach.ihk.de erfolgt in sechs Schritten. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschte Veranstaltung aus. Dann folgt ein Klick auf „Online anmelden“. Im dritten Schritt geben Sie die teilnehmende Person und ggf. eine abweichende Rechnungs-Adresse ein. Mit einem Klick auf „Weiter“ haben Sie im vierten Schritt die Möglichkeit, weitere Teilnehmer hinzuzufügen und Ihre eingegebenen Daten nochmals zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Nach einem Klick auf „Zur Bestätigungsseite“ sehen Sie nochmals alle Veranstaltungs-Details und Ihre vollständigen Angaben. Sie können nochmals die Reservierung bearbeiten oder die Anmeldung mittels Klick auf „(Kostenpflichtig) Buchen“ abschließen.
b) Damit geben Sie ein verbindliches Angebot an die IHK Offenbach am Main ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Sie erhalten daraufhin an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Anmeldebestätigung. Diese dient zugleich als Eingangsbestätigung. Die Annahme Ihres Angebots richtet sich nach den Ziffern 1c) und 1d).
3. Online-Streitbeilegung für Verbraucher gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese erreichen Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
4. Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IHK Offenbach am Main, Frankfurter Straße 90, 63067 Offenbach am Main, Tel. 069 8207-0, Fax 069 8207-319 oder service@offenbach.ihk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von uns vollständig erbracht wurde, Sie uns Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung gegeben haben und Sie uns gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
5. Zahlungsbedingungen für kostenpflichtige Veranstaltungen
a) Der Teilnehmer hat das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Arbeitgeber, Arbeitsagentur) unverzüglich, spätestens jedoch bis zum in der Rechnung genannten Termin
zu zahlen. Für Veranstaltungen, die mehr als ein Jahr nach Eingang der Anmeldung bei der
IHK Offenbach am Main beginnen, bleibt eine Anhebung des Entgelts vorbehalten.
b) Teilnehmer, die Zahlungen für vorangegangene (Teil-) Veranstaltungen nicht oder nicht vollständig geleistet haben, können vom Besuch nachfolgender (Teil-) Veranstaltungen solange ausgeschlossen werden, bis sämtliche Entgelte bei der IHK Offenbach am Main eingegangen sind.
c) Lehrmittel und Prüfungsgebühren werden in der Regel gesondert berechnet. Die Höhe der Prüfungsgebühren richtet sich nach der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Gebührenordnung
der IHK Offenbach am Main.
d) Bei Veranstaltungen mit mehr als 150 Unterrichtsstunden oder einer Dauer von mehr
als sechs Monaten kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
6. Rücktritt und Kündigung
a) Neben dem Widerrufsrecht nach Ziffer 4 ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Hierfür maßgebend ist der Eingang der Erklärung in Textform bei der IHK Offenbach am Main.
b) Bei Kurzzeitveranstaltungen (Dauer bis max. 50 Unterrichtsstunden) kann der Teilnehmer bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Nennung von Gründen zurücktreten. Bei einem späteren Rücktritt wird ein Betrag in Höhe von 50 Prozent des Teilnahme-Entgeltes als Pauschale für entstandene Bearbeitungskosten und Schäden in Rechnung gestellt. Teilnehmer, die bei der Veranstaltung nicht erscheinen oder erst am Tag der Veranstaltung absagen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Kurzzeitveranstaltungen können nach ihrem Beginn nicht ordentlich gekündigt werden.
c) Bei Langzeitveranstaltungen (Dauer mehr als 50 Unterrichtsstunden) kann der Teilnehmer bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Nennung von Gründen zurücktreten. Bei einem späterem Rücktritt wird ein Betrag in Höhe von 10 Prozent des Teilnahmeentgeltes, maximal jedoch 500 € als Pauschale für entstandene Bearbeitungskosten und Schäden in Rechnung gestellt. Teilnehmer, die teilweise oder gar nicht zur Veranstaltung erscheinen, bleiben trotzdem zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Langzeitveranstaltungen können erstmals zum Ablauf der ersten drei Monate mit einer Frist von sechs Wochen, danach mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Das Entgelt für den bereits in Anspruch genommenen Lehrgangsabschnitt ist in jedem Fall zu entrichten.
d) Der Teilnehmer kann bei Kurz- und Langzeitveranstaltungen zur Vermeidung der Schadenspauschale einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Dem Teilnehmer bleibt jeweils der Nachweis gestattet, dass der IHK Offenbach am Main kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist. Bereits gezahlte Entgelte werden bei wirksamem Rücktritt unverzüglich erstattet.
e) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Absage und Verschiebung von Veranstaltungen, Dozentenwechsel
a) Insbesondere bei Nichterreichen der bei der Beschreibung ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl oder Krankheit des Referenten kann eine Veranstaltung verschoben oder abgesagt werden. Die Teilnehmer werden darüber unverzüglich informiert und erhalten ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bereits gezahlte Entgelte werden bei Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 8.
b) Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, berechtigen ein Dozentenwechsel oder Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.
8. Haftung
a) Die IHK Offenbach am Main haftet unbeschadet der folgenden Beschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden aus einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Vorbehaltlich von Buchstabe a) gilt das Folgende: Die IHK Offenbach am Main haftet auch für andere Schäden durch einfache Fahrlässigkeit, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
c) Eine weitergehende Haftung der IHK Offenbach am Main, die über a) und b) hinausgeht sowie der persönlichen Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation und zur Rechnungsstellung bei kostenpflichtigen Veranstaltungen gespeichert und verarbeitet. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter http://www.offenbach.ihk.de/datenschutz.
10. Gerichtsstand
Ist unser Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Offenbach am Main Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den hier genannten IHK-Veranstaltungen. Dies gilt nicht, sofern ein zwingender Gerichtsstand i.S.d. § 40 Absatz 2 Nr. 2 ZPO gegeben ist.
Stand: 1. September 2018